Impressum
Impressumsangaben
SWISSCONSULT ist ein Markenname. Mit diesem Markennamen verbunden sind beratende Dienstleistungen für Unternehmen. Alle Beratungsleistungen sollen in einem überdurchschnittlichen Kosten-Nutzen-Verhältnis erfolgen. SWISSCONSULT-Berater verpflichten sich zu einem Ethik-Kodex (seit 1991). Kunden, die mit SWISSCONSULT-Beratern zusammenarbeiten, können sich bei Missverständnissen oder unerfüllten Beratungsleistungen jederzeit an die Zentrale wenden. Die Zentrale aller SWISSCONSULT-Berater wird Beanstandungen überprüfen und versuchen, beidseitig zufriedenstellende Lösungen zu erreichen.
Zentrale Schweiz
SWISSCONSULT/Inopec AG
Sitz der Gesellschaft:
Junggrütstrasse 51 CH-8907 Wettswil am Albis
Tel. +41 (0)44 202 75 60
Mail: swissconsult@swissconsult.org
Geschäftsführer: Josef Bachmann
Zentrale Deutschland
SWISSCONSULT Deutschland GmbH
Grafenberger Allee 125
D-40237 Düsseldorf
Tel. +49 (0)211 176076-40
Fax +49 (0)211 176076-41
Mail: sc-d@swissconsult.org
Geschäftsführung:
Thomas Billhardt, Wolfgang Damberg, Hans-Joachim Gruneck
UST ID: DE 815 55 93 79
Amtsgericht Düsseldorf, HRB 74612
Haftungsausschluss für Links und Verweise:
Urheberrechtshinweis
Rechtswirksamkeit dieser Haftungsausschlüsse
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
2. Die Auftragsbasis ist ein Dienstvertrag (kein Werkvertrag oder Maklervertrag). Da die Entscheidung zur Einstellung dem Klienten obliegt, haben die Vorschläge des Personalberaters Empfehlungscharakter. Der Auftrag kann jederzeit vom Auftraggeber zurückgezogen werden. In Abhängigkeit vom Projektfortschritt wird die jeweils nächste Rate abschließend in Rechnung gestellt. Sofern nach Vertragsende ein/e Kandidat/in des/r SWISSCONSULT-Beraters/in innerhalb von 12 Monaten eingestellt wird, ist das vereinbarte Honorar fällig. Für den Fall, dass der Auftraggeber den Auftrag nicht weiterverfolgt und zwar für einen durchgängigen Zeitraum von sechs (6) Monaten, gilt der Auftrag als beendet und die nächste Rate, wie oben beschrieben, wird in Rechnung gestellt.
3. Bei jedem Auftragsstart wird mit dem Klienten ein Anforderungsprofil festgelegt, das die Auftragsbasis darstellt. Ändert der Klient das Anforderungsprofil, muss der Auftrag neu gestartet werden. Schon bezahlte Teilhonorare verfallen.
4. Der erfolgreiche Abschluss eines Personalberatungsauftrages ist nicht allein vom Personalberater abhängig, sondern auch von der Zusammenarbeit und der Mitwirkung des Klienten. Was der Klient in der Zusammenarbeit berücksichtigen sollte hat die SWISSCONSULT für die angeschlossenen Personalberater in einem Merkblatt zusammengefasst, das der Klient vor Auftragserteilung auf Wunsch erhält.
5. Der Klient verpflichtet sich zur absoluten Diskretion über Informationen, die ihm durch den SWISSCONSULT-Berater zugänglich gemacht werden. Er holt ohne Einverständnis des Beraters keine Referenzauskünfte ein. Dadurch werden Pannen vermieden und die Diskretion gewahrt.
6. Die Zusammenarbeit zwischen Klienten und SWISSCONSULT-Berater erfolgt in gegenseitiger Achtung und voller Offenheit. Klient wie Berater sind verpflichtet, sich gegenseitig alle Informationen zugänglich zu machen, die zur Auftragserfüllung wichtig sind. Kandidaten aus den Reihen des Klienten oder solche, die sich durch seine Beziehungen oder eigenaktiv für die vakante Position bewerben, werden an den Berater weitergeleitet und zur besseren Vergleichbarkeit in die Vorauswahl des Beraters mit einbezogen.
Deutschland GmbH